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   FG Düsseldorf, 06.10.2004 - 7 K 4173/03 E   

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https://dejure.org/2004,9269
FG Düsseldorf, 06.10.2004 - 7 K 4173/03 E (https://dejure.org/2004,9269)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2004 - 7 K 4173/03 E (https://dejure.org/2004,9269)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 7 K 4173/03 E (https://dejure.org/2004,9269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsveranlagung; Ausschlussfrist; Wiedereinsetzung; Schätzungsbescheid; Antragsveranlagung - Keine unverschuldete Unkenntnis über die Ausschlussfrist zur (formulargebundenen) Antragsveranlagung bei berufsmäßigem Vertreter in Steuersachen

  • rechtsportal.de

    Antragsveranlagung; Ausschlussfrist; Wiedereinsetzung; Schätzungsbescheid; Antragsveranlagung - Keine unverschuldete Unkenntnis über die Ausschlussfrist zur (formulargebundenen) Antragsveranlagung bei berufsmäßigem Vertreter in Steuersachen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine unverschuldete Unkenntnis über die Ausschlussfrist zur (formulargebundenen) Antragsveranlagung bei berufsmäßigem Vertreter in Steuersachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der zweijährigen Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung; Erlass eines Schätzungsbescheids durch die Finanzbehörde in Unkenntnis der Verhältnisse; Anspruch auf Durchführung einer Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.08.1988 - IX R 219/84

    Zum groben Verschulden bei rechtsirrtümlich verspätet geltend gemachten vorab

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.10.2004 - 7 K 4173/03
    Als einem auf dem Gebiete des Steuerrechts tätigen berufsmäßigen Vertreter muss der Kläger die steuerliche Vorschriften betreffend das materielle und formelle Recht kennen (BFH-Urteil vom 10. August 1988, IX R 219/84, BStBl. II 1989, 131; Hessisches Finanzgericht Urteil vom 2. April 2003 11 K 4715/00).
  • FG Hessen, 02.04.2003 - 11 K 4715/00

    Wiedereinsetzung bei Versäumen die Antragsfrist

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.10.2004 - 7 K 4173/03
    Als einem auf dem Gebiete des Steuerrechts tätigen berufsmäßigen Vertreter muss der Kläger die steuerliche Vorschriften betreffend das materielle und formelle Recht kennen (BFH-Urteil vom 10. August 1988, IX R 219/84, BStBl. II 1989, 131; Hessisches Finanzgericht Urteil vom 2. April 2003 11 K 4715/00).
  • BFH, 03.07.1986 - IV R 133/84

    Informationspflichten des Steuerpflichtigen über das Wesen einer Ausschlußfrist

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.10.2004 - 7 K 4173/03
    Ein unverschuldeter Rechtsirrtum über eine Ausschlussfrist kann zwar, anders als ein Irrtum über das Wesen einer Ausschlussfrist oder über materielles Recht, einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zugänglich sein (BFH-Urteil vom 3.7.1986 IV R 133/84 in BFH/NV 1986, 717).
  • FG Berlin, 14.06.2006 - 2 K 2478/04

    Arbeitnehmerveranlagung - gewerblicher Verlust - keine Berücksichtigung der nach

    Im Hinblick auf die Vielzahl der beim BFH anhängigen Revisionsverfahren, welche die Voraussetzungen der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG und eine etwaige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum Gegenstand haben (z.B. VI R 15/05 - Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil vom 6. Oktober 2004 7 K 4173/03 E; VI R 71/05 - Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urteil vom 15. Juli 2005 11 K 87/05) wird die Revision zugelassen, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.
  • FG Hamburg, 12.12.2005 - VI 168/04

    Verschulden bei Versäumung der Frist zur Antragsveranlagung

    Denn der Steuerpflichtige, der seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachgekommen ist, ist nicht schutzwürdig in seinem Vertrauen darauf, dass das Finanzamt in jeden Fall eine Veranlagung von Amts wegen durchführen wird (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 6.10.2004 - 7 K 4173/03 n.v.).
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